Unter Erster Hilfe versteht man Maßnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Rettungsdienst, Arzt) abzuwenden oder zu mildern.
Dazu gehören insbesondere das Absetzen eines Notrufes, die Absicherung der Unfallstelle und die Betreuung der Verletzten. In Deutschland gibt es die Erste – Hilfe – Pflicht, das bedeutet, dass jeder in zumutbarem Maße helfen muss. Wer dieses nicht tut kann dafür bestraft werden. Unter Erste Hilfe ist nicht immer gleich der Ernstfall gemeint. Es reicht das Absetzen des Notrufes oder die einfache Betreuung der verletzten Person bis der Rettungsdienst vor Ort ist.
Erste-Hilfe-Kenntnisse werden in Lehrgängen vermittelt. Neben dem allgemeinen Erste-Hilfe-Lehrgang werden auch besondere Kurse angeboten wie z.B.
Der Einsatz des Notarztes erfolgt im sogenannten Rendezvous-System, hierbei fahren ein Notarzt-einsatzfahrzeug und ein Rettungswagen getrennt und unabhängig voneinander zum Einsatzort. Das Notarzteinsatzfahrzeug wird gefahren von einem Rettungsassistenten und transportiert den Notarzt und die medizinische und technische Ausrüstung für die Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen von Notfallpatienten. Auch ist Platz für eine weitere Person, die zu Ausbildungs-zwecken die Einsätze begleitet, vorhanden.